Allgemeine Geschäftsbedingungen
Layr Eight GmbH
1. Geltung
1.1 Layr Eight erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch Layr Eight im Voraus bestätigt wurde.
2. Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit
2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.
2.2 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch Layr Eight bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf.
2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Leistungen.
3. Vertragsgrundlagen, Basisdaten
3.1 Sofern Layr Eight ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlage.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich darzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung von Layr Eight wirksam.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand berechnet.
5.2 Technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Reproduktionen, Satz oder Druck) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.3 Reisekosten werden nach Absprache mit dem Auftraggeber abgerechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat Layr Eight unaufgefordert alle für das Projekt notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist und stellt Layr Eight von Ansprüchen Dritter frei.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Layr Eight haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, Layr Eight handelt vorsätzlich.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 An den Arbeiten von Layr Eight werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
8.2 Layr Eight ist nicht verpflichtet, digitale Daten herauszugeben, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
9. Kündigungsrecht
9.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen. Layr Eight behält sich vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Layr Eight. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Änderungen und Ergänzungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
11.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: 27.09.2024